Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
es wäre hilfreich, um Ihre Frage beantworten zu können, wenn Sie noch den Grund für die Kündigung bitte angeben. Es sollte sich sicherlich dem Kündigungsschreiben zu entnehmen sein.
Dann beantworte ich Ihre Frage gerne.
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ernesto Grueneberg, LL.M.
Abogado
Mitglied der Rechtsanwaltskammern Berlin & Madrid
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10963 Berlin
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Rückfrage vom Fragesteller
15.07.2012 | 19:23
ich konnte die raten einige male nicht bezahlen dann hab ich die rate etwas später gezahlt ,so das die dann wenigstens trotzdem ankam aber halt die letzte zeit ging gar nix mehr aber ich möchte alles drann setzen das haus nicht zu verlieren kann ich da was retten durch ne schuldnerberatung oder ist es halt zu spät was ich nicht hoffe
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
15.07.2012 | 19:40
Die Bank kann unter bestimmten Umständen im Fall eines Verzuges Ihrerseits den Kreditvertrag kündigen.
Sie sollten als erstes die Unterlagen (Vertrag und Kündigungsschreiben sowie etwaige Korrespondenz -insb. vorherige Mahnungen) durch einen Anwalt prüfen lassen.
Dadurch können Sie beurteilen lassen, ob die Kündigung überhaupt wirksam ausgesprochen wurde. Denn nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt worden sind, wäre die Kündigung für Sie relevant.
Sollte diese Bestand aber haben, dann können Sie versuchen bei einer anderen Bank ein Kredit abzuschließen, wobei dies nicht einfach sein wird, wenn Sie schon wegen Verzugs gekündigt worden sind. Auch nicht, da die Bank nicht nur den Restbetrag fällig stellt, sondern auch sog. Vorfälligkeitsentschädigung -also die Summe an durch die vorzeitige Kündigung des Kredits nicht verdienten Zinsen.
Es wäre dann anzuraten, ein Schuldnerberater aufzusuchen, damit dieser Ihnen helfen kann, Ihre wirtschaftliche Situation beurteilen zu können.
Wenn Sie aber die offenen Forderung nicht finanzieren können, dann sollten Sie sich auf eine Zwangsvollstreckung vorbereiten, was durch einen Verkauf der Immobilie verhindert werden kann.
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Sollten Sie von der kostenlosen Nachfragemöglichkeit gebrauch machen möchten, schreiben Sie mich bitte unter berlin@kanzlei-grueneberg.de an.