GEZ Gebühr Verjährung und DVB-T
vom 25.2.2007
50 €
Historischer Preis
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Meine Eltern haben eine Ferienwohnung an der Ostsee. Bei einem GEZ-Besuch zuhause haben sie angegeben, daß sie seit 8 Jahren einen Fernseher in der Ferienwohnung haben. Nun ist es aber so, daß sie seit der Einführung von DVB-T gar kein Fernsehen mehr sehen können, da sie keinen entsprechenden Receiver haben (d.h. sie hören auch nur Radio) folgende Fragen: - müssen sie für den Zeitraum seit DVB-T, nach dem sie gar keine technische Möglichkeit im Feriendhaus haben, fernzusehen, Fernsehgebühren zahlen (über Radiogebühren kann man sich ja unterhalten) ?