Minderjährige und Appnutzung
vom 9.11.2021
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Eine Reklamation der Umsätze wurde beim Kreditkartenunternehmen mit Verweis auf AGB-Verstoß / verletzte Sorgfaltspflicht nicht akzeptiert. ... Ist der vom Kreditkartenunternehmen angegebene AGB-Verstoß hinzunehmen, d.h. haften die Eltern in jedem Fall, wenn das minderjährige Kind unbewusst derart reingelegt wird?