Fristlose Kündigung wg. Wettbewerb
vom 23.6.2009
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Guten Tag, ich bin 54 Jahre alt und war in einer vertrieblichen Führungsposition tätig. Ich habe von meinem Arbeitgeber eine fristgerechte Kündigung erhalten und im Gütetermin vor dem AG einen Vergleich geschlossen, wo der Arbeitgeber sich zur Zahlung einer Abfindung bereit erklärte. Der Vergleich ist rechtsgültig von beiden Seiten anerkannt und vom AG bestätigt.