Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für die gestellte Frage.
Anhand Ihres geschilderten Falles antworte ich auf Ihre Fragen wie folgt:
Grundsätzlich haftet derjenige, der schuldhaft einen Verkehrsunfall verursacht hat, für die daraus folgenden Schäden- es haftet aber auch die Haftpflichtversicherung mit. Also könnten Sie grundsätzlich Ihre Versicherung den Schaden übernehmen lassen, zunächst einmal unabhängig von der Schadenshöhe.
Wenn Versicherungsnehmer nach Unfällen den Schaden nicht unverzüglich an ihre Versicherung melden, kann die Versicherung jedoch die Zahlung verweigern oder kürzen- in Ihrem Fall könnte genau dies eintreten. Genaueres müssten Sie mit Ihrer Versicherung klären- eine Selbstübernahme lohnt sich ja in der Regel nur dann, wenn die Schadenskosten niedriger liegen als die Höherstufung der Schadensfreiheitsklasse im Versicherungsvertrag. Wegen der Verzögerten Meldung kann es aber wie gesagt sein, dass die Versicherung ganz von der Leistungspflicht befreit ist.
Nun zu der Schadenshöhe: nicht selten erlebt man, dass sich die Reparaturkosten , auch bei Bagatellen, raketenhaft in die Höhe bewegen.
Sie müssen jedoch nur für den Schaden haften, den Sie verursacht haben. Halten Sie die Rechnung für zu hoch, so müssten Sie einmal die Rechnungsposten im Einzelnen überprüfen und vergleichen, ob diese zu dem von Ihnen verursachten Schaden korrespondieren.
Die Abweichung des Kostenvoranschlags von der Endrechnung ist übrigens, auch wenn es ärgerlich ist, rechtlich nicht zu beanstanden.
Sollte sich nun herausstellen, dass "mehr" repariert worden ist als nötig oder die Rechnung nicht mit dem Schaden korrespondiert, so können Sie die Zahlung ablehnen. Dann aber wird der Unfallgegner Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit verklagen, und die Rechnung wird von einem Amtsrichter überprüft werden. Sollte dort keine Klarheit herrschen, wird man ggf. einen Gutachter herbeiziehen, der die Rechnung auf Ihre Richtigkeit untersucht. Sollte sich dann die Richtigkeit herausstellen, können Sie mit Extrakosten für Verfahren etc. von etwa weiteren 1000 Euro rechnen.
Die Tatsache, dass keine Fotos existieren, erschwert die Beweisführung dabei zusätzlich und spricht leider nicht für, sondern gegen Sie. Der erste Anscheinbeweis wird dafür sprechen, dass sie die reparierten Schäden verursacht haben. Diese können Sie ohne Fotos nicht entkräften.
Ich kann Ihnen daher nur raten, einmal selbst mit dem Autohaus Kontakt aufzunehmen und die durchgeführten Reparaturen erläutern zu lassen. Bleiben Sie hartnäckig am Telefon bis Sie den Mechaniker o.ä. erreichen. Sollten Zweifel an den Angaben bestehen, können Sie entsprechend handeln. Spricht jedoch mehr für die Richtigkeit der Rechnung, so muss ich Ihnen empfehlen, diese zu begleichen bzw. der Versicherung unter Schilderung des Vorfalls zu melden. Wohlmöglich erklärt man sich dort dennoch mit einer Regulierung einverstanden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Tamás Asthoff, Rechtsanwalt