Habe ich durch mein Verhalten den Anspruch auf Trennungsunterhalt verwirkt?
vom 2.10.2009
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Ich habe mich nach gut 20 Jahren Ehe (2 Kinder, 16/18 Jahre), die in den letzten Jahren für mich sehr unbefriedigend war, vor etwa 2 Jahren in eine andere Frau verliebt, mit der ich nach einiger Zeit eine intime Beziehung eingegangen bin. ... Da meine Frau ein deutlich höheres Einkommen bezieht als ich, und das gemeinsame Haus mit den Kindern bewohnt, ich als Selbständiger z.Zt. leider erhebliche finanzielle Probleme habe, stellt sich mir die Frage, ob ich Trennungsunterhalt verlangen kann, oder dieses durch mein Verhalten (eheliche Untreue) verwirkt habe.