Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Verlustvortrag, 10 d Abs. 2 EStG, ist nur die Möglichkeit Ihr steuerrechtliches Einkommen zu mindern. Nach dem Trennungsjahr wird das Finanzamt auf Antrag diesen wegen der dann erforderlichen Einzelveranlagung nur bei Ihnen eintragen, da der Verlust aus der allein Ihnen gehörenden Eigentumswohnung herrührte und damit wirtschaftlich nur Ihnen zuzuordnen ist.
Für den Zugewinn spielt er keine Rolle, da ein Verlustvortrag kein existierender Vermögenswert darstellt. Es werden nur reale Aktiva/Passiva einbezogen. Ein Verlustvortrag, von dem Sie keinerlei Nutzen haben, gehört da nicht dazu. Insofern ist er nur eine theoretische Steuerersparnis der Zukunft.
Sie berechnen den Zugewinnausgleich also ohne theoretische Berücksichtigung eines Verlustvortrages:
Ihr Anfangsvermögen, § 1374 BGB
, war bei Eheschließung z.B. 0 Euro, da die Anfangsimmobilie verschuldet war.
Ihr Endvermögen (halbe Doppelhaushälfte ?) im Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags beläuft sich nach Abzug der (hälftigen ?) Schulden auf z.B. 40 000 Euro, dann haben Sie 40 000 Euro Zugewinn gemacht und Ihrer Frau 20 000 Euro auszugleichen, § 1378 BGB
.
Im Endvermögen ist mithin auch berücksichtigt, dass es durch den niederen Verkaufserlös der Eigentumswohnung eben um die 10000 Euro vermindert ist.
Sollten Sie den Verlustvortrag eines Tages wieder realisieren können, hat das evtl. Einfluss bei Unterhaltszahlungen. Bei einem zu leistenden Kindesunterhalt könnte er dann nicht berücksichtigt werden, wenn dadurch das Einkommen so geschmälert würde, dass der Mindestunterhalt nicht geleistet werden könnte.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte