Der Geschäftsführer der Installationsfirma hat sich einen Tag nach dem Kundendienst-Termin den Schaden angesehen, das Rohr mit einer Kappe verschlossen und sich der Art geäußert, dass eine getackerte Wand eine abgeschlossene Leistung der Fertigteilhaus-Firma sei und er nicht wissen könne, dass dahinter ein Rohr, zudem ungesichert, verborgen sei, zumal eine Entlüftung des Gäste-WCs nach DIN ? ... Meine Frage 1 ist nun, ob es möglich ist, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt einen Rechtanwalt und einen Bauschadens-Sachverständigen mit der Wahrung unserer Interessen (Aufnahme des genauen Schadens, baldige Behebung des Schadens wie Austausch der Treppenpfosten, Trocknung der Bodenplatte, Bekämpfung des möglichen Schimmelbefalls u.a.) und zur Beschleunigung beauftragen und die Kosten dafür der einen oder der anderen Firma in Rechnung stellen? ... Frage wäre, ob es möglich ist, den Schaden über die Gebäudeversicherung regeln zu lassen, die sich die Kosten für die Sanierung bei den Firmen zurück holt?