rorweggenommene Erbfolge
beantwortet von
Rechtsanwältin Karin Plewe / Konstanz
Sehr geehrte Damen und Herren, im März haben meine Schwiegereltern einen Übergabevertrag und einen Erbvertrag gemacht. Das ganze hat ein Notar abgewickelt. Im Übergabevertrag steht : der Veräußerer (Schwiegereltern) überträgt das Anwesen mit beiden Häusern im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf den dies annehmenden Erwerber (meine Frau) zu Alleineigentum.