Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Immobilienerbe, EFH, unvermietet, selbst bewohnt -unter10 J.-Spekulationsfrist & KV?

| 22. November 2022 11:49 |
Preis: 119,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


12:41

Sehr geehrte Damen und Herren,

direkt zu meinem Anliegen:
Muss ich Spekulationssteuer bezahlen und wie schaut es ist um die Beiträge zur freiwiliigen Versicherung bei der AOK?

im Mai 21 ist mein Vater an Corona verstorben mit noch nicht einmal 60 Jahren, ich habe sein Einfamilienhaus und den Kleinbetrieb geerbt, bin Alleinerbin. Trotzdem kam es quasi zum "Erbstreit"....
Erwerb des Hauses: 2014 - somit noch keine 10 Jahre im Besitz.
Haus war im reinen Besitz meines Vaters, selbst bewohnt und nie vermietet.
LG lebte unentgeltlich mit im Haus.
[Die LG versuchte lt meinem Vater schon zu Lebzeiten ihn dazu zu bringen das Haus auf Sie zu übertragen / sie zu heiraten. Das wollte er nicht, er sprach mit mir darüber, dass er die Dame bereits abgesichert habe in dem sie keine Mietzahlungen erbringen muss und für etwas eigenes sparen kann. Großzügig, aber so war mein Vater eben. Die Dame behauptet nun, er habe es nicht geschafft sie abzusichern].

Die LG setzte sich auch nach dem Tod meines Vaters ohne Mietzahlung im Haus fest und meldete den Strom auf sich um. Sie und ihre Tochter ließen mich wissen, dass ihr psychischer Zustand sehr schlecht sei und sie Tabletten nehmen würde und sie im Grunde genommen zu keiner Unterstützung fähig ist, insbesondere nicht zum Auszug. Ich ließ der Dame noch Zeit und bat dann schließlich auch darum, mir mitzuteilen, wann sie ausziehen würde, denn das Haus muss verkauft werden- aufgrund Kreditzahlungen, die ich auf Dauer unter keinen Umständen tragen kann + 3500 EUR im Monat. Daraufhin folgte der Versuch emotionaler Erpressung mit dem Ziel ihr das Haus für einen Spottpreis zu verkaufen. "Ich müsse ihr das Haus billiger geben, sie habe für meinen Vater geputzt, er hätte es für sie gekauft, ich solle mir vorstellen, mein Partner stirbt" .... es war kein schönes Gespräch- wir hatten zu diesem Zeitpunkt selbst Corona und ich war am Boden zerstört, dass über meinen Vater gelogen wird für finanzielle Vorteile. Auch Bargeld wurde
unterschlagen' von der LG, Geld tauchte dann plötzlich bei ihr auf, aber erst als Steuerberaterin sagte "Ihr Vater sagte das Geld sei da" über 10 k. Es ist unglaublich.

Die LG entrichtete keinerlei Mietzahlung, stimmte bei Eigentümerentscheidungen zu Baumaßnahmen mit (da Reihenhaus), von denen ich erst 5 Monate später erfuhr. Im Endeffekt wurde mit mir Kasperle getrieben.....in einer Zeit, in der ich selbst kaum Kraft hatte.. ich wollte der Dame die Zeit lassen, sich eine Wohnung zu finden nach dem schweren Schickssalschlag....... und wer weiss, was für ein Theater noch passiert wäre, hätte ich das Ausziehen früher und weiter forciert.
Die Kreditzahlungen waren für den Zeitraum von Mai 21 bis Mai 22 ausgesetzt.

Im November 21 ging ich auf die Suche nach nach einer passenden Maklerin für den Hausverkauf.

Erst im Juli 22 verließ die LG das Haus mit dem gesamten Hausrat
- inklusive aller Antiquitäten und Geschäftsgüter, inklusive der Post von Banken, Versicherungen, etc. adressiert an meinen Vater..... es war so gut wie nichts mehr im Haus. Sie behauptet, es wären ihre Möbel aus dem gem. Haushalt. Jedes Elektrogerät, alle Antiquitäten bis auf eine... alles is weg. Nicht einmal eine Espressotasse ist übrig. Ich bin dem noch nicht rechtlich nachgegangen. Scheriftlich bat ich darum, wenigstens die Antiquitäten zurückzubringen, mit Frist - es gab eine schriftliche Antwort: die Möbel gehören zum gem. Hausrat, also seien das ihre.
Anwältliche Beratung durch Schwiegermutter: Aussage gegen Aussage. Würde Nerven und Geld kosten, was ich wirklich nicht über hab.

Außerdem stimmte die LG bei Eigentümerentscheidungen mit Kostenaufwand Ü1000 EUR zu Baumaßnahmen mit den Hausbesitzern (Reihenhäuser) zu, ohne mich zu informieren, das erfuhr ich im Nachhinein. Kosten musste ich dann dem Nachbarn nachträglich bezahlen. Unangenehm.

Außerdem gab LG das Handy meines Vaters nicht raus und loggte sich regelmäßig in sein Facebook, änderte auch sein Profil - ich konnte mich an Facebook wenden um den Account auf Gedenkzustand zu setzen. Famiilie meines Vaters steht hinter LG .... und dadurch hatte sie auch recht freie Hand, auf emotionaler Ebene. Ich hielt mich zu sehr zurück, offensichtlich.

Meine Maklerin konnte das Haus meines Vaters also innerhalb eines Monats verkaufen,, also im Aug 22, jedoch im Jahr 22, über ein Jahr nach Ableben meines Vaters.

Frage 1: da das Haus nicht vermietet war, es noch nie Mietzahlungen gab und die Umstände mit LG - wie schaut es mit der Spekulationssteuer aus?

Aufgrund der Corona Erkrankung meines Vaters und dem Schicksalsschlag, war ich 3 Monate krankgeschrieben. Mein Kollege fiel 6 Monate aus und kein Ende in Sicht, also zu allem noch doppelt so viel Arbeit, dann entschied ich mich ab dem 1.01.22 mich freiwillig zu versichern und den Job erst mal aufzugeben (mit der Möglichkeit jederzeit zurückzukommen), damit ich mich um den Verkauf des Hauses und die Erbangelegenheiten richtig kümmern kann.
Sollte jetzt die Spekulationssteuer auf mich zu kommen....... würde das bedeuten, dass sich die KV Beiträge im Jahr 22 rückwirkend erhöhen? Ich hatte bei der KV nachgehakt bezgl Hausverkauf und die meinten Hausverkauf aufgrund von Erbe sei kein Einkommen... aber das ist ja dann anders, nicht? Ich habe die Zahlung für das Haus abzgl. Darlehen ja erst im September erhalten. Wie würde das aussehen?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

22. November 2022 | 12:29

Antwort

von


(718)
Grünberger Str. 54
10245 Berlin
Tel: 03029399240
Web: https://www.rechtsanwalt-braun.berlin
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Die Steuerfreiheit bei Immobilienverkäufen im Sinne des § 23 EStG besteht nur dann, wenn Sie das Haus länger als 10 Jahre besitzen, wobei bei unentgeltlichen Erwerben (Schenkungen/Erbschaften etc.) die Vorbesitzzeit des Erblassers angerechnet wird. Weiterhin besteht Steuerfreiheit, wenn Sie das Haus oder der Vorbesitzer bei unentgeltlichen Erwerben im Jahr des Verkaufes und den zwei vorhergehenden Jahren bewohnt haben.

Beide Alternativen sind in Ihren Fall nicht gegeben, der BFH hat entschieden, das auch Krankheit oder Arbeitsplatzwechsel, welche eine Eigennutzung verhindern, nicht die Besteuerung nach § 23 EStG hindern.

Daher müssen Sie leider den Veräußerungsgewinn versteuern. Diese Versteuerung können Sie nur vermeiden, wenn Sie das Haus vermieten und zwar bis Mai 2024. Ein Verkauf kann dann im Mai erfolgen, wobei der Notartermin einen Tag nach dem damaligen Erwerbsnotartermin liegen muss.

Dieser Veräußerungsgewinn wird dann auch der Beitragspflicht in der GKV unterworfen, maßgeblich ist dann der Einkommensteuerbescheid des Jahres in dem der Veräußerungsgewinn erzielt wurde. Die Berücksichtigung des Veräußerungsgewinnes erfolgt nur bei der freiwilligen Versicherung, nicht wenn SIe pflichtversichert sind.

Hinsichtlich der mitgenommenen Gegenstände durch die LG, die Unterlagen welche an Ihren Vater adressiert waren, sind Bestandteil des Erbes, diese sind herauszugeben. Ebenso die Kontounterlagen. Möglicherweise ergibt sich dann, durch die Kontounterlagen ein Nachweis, dass einige Gegenstände im Eigentum Ihres Vaters standen. Aber ich könnte verstehen, wenn Sie diese Angelegenheit abschließen wollen.



Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Braun
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 22. November 2022 | 13:02

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Letzte Frage:

Dadurch, dass alle Rechte und Pflichten meines Vaters auf mich übergangen sind, als Erbin
und die Wohnanschrift, etc. weiterhin bestehen blieb, keine Abmeldung erfolgte und ich bis zum Tag des Hausverkaufs selbst die Abfallgebühr übernommen habe und keine Vermietung stattfand- ist das geerbte Haus trotzdem ein Spekulationsobjekt? Verrückt und Mist.
Um das zu umgehn hätte ich mich also noch zusätzlich ummelden müssen, als Zweitwohnsitz respektive Ferienwohnsitz in den ersten 6 Monaten?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. November 2022 | 12:41

Sehr geehrter Fragesteller,

krankheitsbedingt erfolgt meine Rückmeldung erst jetzt, diesbezüglich bitte ich höflichst um Entschuldigung.

Sie müssen die Immobilie als Wohnsitz, gegebenfalls Zweitwohnsitz, genutzt haben. Eine reine Übernahme von Gebühren etc. ist für die Annahme eines Wohnsitzes, vor allem, wenn die Wohnung durch die Lebensgefährtin des Erblassers genutzt wurde nicht ausreichend.

Falls die Möglichkeit besteht die Immobilie zu vermieten, empfehle ich Ihnen diese Möglichkeit.

Bei weiteren Fragen können Sie sich auch gerne per E-Mail (braun@rechtsanwalt-braun.berlin) melden.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Braun
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 24. November 2022 | 12:51

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Ausführliche Antwort, mit Mühe- vielen Dank, gerne wieder.

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Sebastian Braun »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 24. November 2022
5/5,0

Ausführliche Antwort, mit Mühe- vielen Dank, gerne wieder.


ANTWORT VON

(718)

Grünberger Str. 54
10245 Berlin
Tel: 03029399240
Web: https://www.rechtsanwalt-braun.berlin
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Erbrecht