Wohnungsabnahme - Muss der Vermieter das schriftlich anmelden oder genügt ihm eine mündliche Termina
vom 25.10.2004
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Ich habe meine Wohnung zum 31.10. gekündigt, bin bereits am 15.10. ausgezogen und habe die Wohnung renoviert. Zur Übergabe der Wohnung an den Vermieter habe ich als Termin Sonntag den 31.10. vorgeschlagen. ... Laut Mitvertrag bin ich zwar zur Renovierung bei Auszug verpflichtet, doch es heist nur generell dass ich die Wohnung streichen müsse und das Parket renovieren müsse - ohne genaue Erläuterung und ohne zeitliche Bindung.