Eigentlich stände uns doch die gesamte Fläche zum Wenden und Befahren zu?
vom 24.11.2009
20 €
Historischer Preis
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Guten Tag, folgender Sachverhalt: Wir sind Besitzer eines Einfamilienhauses gelegen im Hinterhof, d.h. wir müssen über das Grundstück fahren, um an unsere Haus+Garage zu gelangen. In unserem Grundbuch ist ewiges Wege-und Fahrtrecht eingetragen. Nun ist es häufiger vorgekommen, das auf dem Hof geparkt wurde, die Einfahrt mit Spielsachen versperrt wurde.