Beurteilung verschiedener Vertragsklauseln
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Ein Verstoß gegen dieses Wettbewerbsverbot ist ein wichtiger Grund, der ohne vorhergegangene Abmahnung zur fristlosen Kündigung führt. ... Für jeden Fall des Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot hat der Arbeitnehmer der Firma eine Vertragsstrafe in Höhe des Betrags zu zahlen, der der in den letzten sechs Monaten vor Beendigung des Vertrags durchschnittlich bezogenen monatlichen Bruttovergütung entspricht, höchstens jedoch in Höhe der Vergütung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. ... Sehe ich das richtig, dass das Wettbewerbsverbot mit dem Arbeitsverhältnis endet?