Nachfrage zur einer beantw. Frage Familienversicherung/Trennungsunterhalt
vom 31.3.2017
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Wibke Türk / Norderstedt
(Ich bin nicht der ürspüngliche Fragesteller aber in gleicher Lage) http://www.frag-einen-anwalt.de/Steuer-und-Krankenversicherungspflicht-fuer-Trennungsunterhalt--f296994.html Im vorstehenden Beitrag stellt Frau Türk folgendes fest: Trennungsunterhalt bzw. auch andere Unterhaltsleistungen sind beim Unterhaltsberechtigten nur dann als sonstige Einkünfte i.S. d. ... Es wird durch Frau Türk festgestellt, dass die Familienversicherung nicht mehr genutzt werden kann, da zu hohe Einkünfte (über 405 Euro) vorliegen. ... Bis auf den Trennungsunterhalt gibt es keine weiteren Einkünfte.