Stornierungspauschale wirksam?
vom 15.2.2020
für 45 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Dies fand ich in den AGB''''s wieder, jedoch auch mehr Text: (2) Soweit der Teilnehmer nachweist, dass dem Veranstalter ein geringerer Schaden als die Stornierungspauschale oder gar kein Schaden entstanden ist, muss der Teilnehmer nur den geringeren Betrag oder, soweit kein Schaden entstanden ist, keine Stornopauschale bezahlen. (3) Der Veranstalter kann anstelle der pauschalen Stornierungspauschalen auch die tatsächlich entstandenen Kosten geltend machen. ... Muss hierbei auch Erwähnen, dass der Dozent Global bekannt ist und auch im Ausland seine Meetings abhält und selbst seine Locations und Seminartermine vorgibt, er kommt nicht zu mir oder ähnlichem, sondern in einem Hotel, nutzt deren Saal und es sind über 100 - Teilnehmer vor Ort, somit stelle ich mir die Frage, ob es wirklich so schwierig sei, Ersatz für mich zu finden und wie ich nun den wirklich entstandenen "Schaden" feststellen kann.