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Fahrten mit eigenem Fahrzeug zur ersten Tätigkeitsstätte

7. Juli 2016 11:10 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


Hallo,
mein Chef verlangt von mir daß ich mit meinem privaten Fahrzeug von Aschaffenburg nach Ludwigshafen (85km einfach) zu meiner ersten Tätigkeitsstätte mit meinem privaten Fahrzeug fahre (Vergütung 0.30 Cent pro km).Er lässt mir die Wahl ob täglich oder mit Übernachtung im Hotel (mo-fr). ich möchte das nicht da mein Auto erst 3 Jahre alt ist. Kann er mich dazu zwingen oder muss er mir ein Fahrzeug oder eine andere Möglichkeit (öffentliche, Mietwagen ) zur Verfügung stellen? Die letzten 4 Monate bin ich privat gefahren aber da hatte ich auch ein altes Auto das ich jetzt nicht mehr habe. Andere Kollegen bekommen bei solchen Einsätzen einen Firmenwagen wie kann ich mich dagegen wehren?
Mit freundlichen Gruß

7. Juli 2016 | 12:53

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sorgen müssen Sie sich zunächst nicht:
Bei einer verpflichtenden Dienstfahrt mit Ihrem Privatwagen muss der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht für Schäden am Fahrzeug einstehen.

Klar muss der arbeitsdienstliche Bezug sein, was hier so der Fall ist.

Eine Verpflichtung den Privatwagen dafür einzusetzen haben Sie aber nicht:
Der Arbeitgeber darf nicht verlangen, dass private Geräte für die Arbeit genutzt werden müssen. Vielmehr hat der Arbeitgeber grundsätzlich die Pflicht, die Mittel bereitzustellen, die ein Angestellter für seinen Job benötigt, was auch für PKWs gilt.

Etwas anderes gilt aber bei dem Weg von der eigenen Wohnung zur Arbeitsstelle bzw. Einsatzort.

Grundsätzlich ist es Sache des Arbeitnehmers, seinen Arbeitsplatz zu erreichen.
Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz sind erforderliche Handlungen des Arbeitnehmers, um die geschuldete Tätigkeit am Arbeitsplatz aufnehmen zu können.

Wenn er hierfür ein Auto nutzt, geschieht dies auf eigenes Risiko, aber er hat dann auch die Wahl, wie er dorthin kommt, weshalb insoweit eben keine Verpflichtung besteht, den eigenen PKW zu benutzen.

Ist die Nutzung auf aber auf ein (eben nicht verpflichtendes, aber gleichwohl erfolgtes) Verlangen des Arbeitgebers erfolgt, und Sie kommen dem freiwillig nach, fällt die Fahrt – auch wenn diese außerhalb der Arbeitszeit stattfindet – in den Risikobereich des Arbeitgebers, vgl. BAG, Entsch. v. 23. November 2006 – 8 AZR 701/05 .

Zwingen kann Sie also keiner.

Zudem wäre der Gleichbehandlungsgrundsatz zu Ihrem Nachteil und damit widerrechtlich verletzt, wenn anderer Arbeitnehmer einen Firmenwagen erhalten.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

ANTWORT VON

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