Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

1.195 Ergebnisse für online agb

Prime Single
vom 17.5.2016 25 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwältin
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, ich habe bei Prime Single eine 14tägige Mitgliedschaft abgeschlossen (wie Prime Single mitgeteilt hat, am 29.02.16) und wollte sie sogleich online, wie es in den AGB´s auch angegeben ist kündigen. ... Ihre Premium-Mitgliedschaft Sehr geehrtes PrimeSingles-Mitglied, wir weisen Sie erneut darauf hin, dass sich Ihre Premium-Mitgliedschaft gemäß Ihres Vertrages und unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), denen Sie zugestimmt haben, automatisch verlängert hat, da wir Ihre formgerechte Kündigung nicht fristgerecht gemäß unseren AGB erhalten haben. ... Aufgrund der Kündigungsfristen gemäß unserer AGB hat sich Ihre Premium-Mitgliedschaft entsprechend verlängert.
Kündigung Seminarvertrag
vom 24.10.2024 für 49 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Ich habe im Oktober 2023 online einen Vertrag mit einer Schule über ein Seminar abgeschlossen, welches im August 2024 stattfand. ... Die Schule beruft sich auf ihre AGB, welche besagt, dass ein Widerruf innerhalb 14 Tagen nach Vertragsschluss möglich ist, ich diese Frist jedoch nicht eingehalten habe. Die AGB enthalten außer der Widerrufsbelehrung für Verbraucher bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen keinerlei Angaben zu Kündigung/Stornierung.
XXXX Fristlose Kündigung
vom 25.5.2011 50 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Da wir ein reines Online-Unternehmen sind, erfolgt jeglicher Schriftverkehr von unserer Seite aus per E-Mail. ... Als erste Online-Partnervermittlung wurde XXXXX mit dem Tüv-Siegel für Sicherheit und Qualität ausgezeichnet. ... bestätigten neuen Agbs bezahlen, nach den alten Agbs war der Preis noch ca. 500€ Am liebsten wäre es mir, wenn ich ganz aus diesem Knebel-Vertrag rauskommen würde und überhaupt nichts bezahlen möchte.
automatische Vertragsverlängerung bei nicht Fristgemässer Kündigung !?
vom 21.4.2009 20 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwältin
sehr geehrte damen und herren, mein vertrag mit dem telekommunikationsanbieter "arcor" endet nach 24-monatiger mindestvertragslaufzeit zum 02.05.2009. leider habe ich versäumt, die 3-monatige kündigungsfrist einzuhalten, welche wohl in den agb''''s aufgefürt ist, diese agb''''s habe ich nie erhalten, sind aber wohl im internet einsehbar, demzufolge auch jederzeit durch den betreiber änderbar. nun verlängert sich die laufzeit wohl automatisch um ein jahr. nun meine frage: ist diese "automatische laufzeitverlängerung" rechtlich zulässig, auch wenn diese wohl in den agb''''s beschrieben ist ?
Handyvertrag Online abgeschlossen. Welche Rechte?
vom 19.9.2012 25 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Obgleich einige Anbieter diese Regelung nach § 312d des BGB verschweigen, weisen wir Sie in unseren AGBs und vor Bestellung nochmals ausführlich und mit einer Lesebestätigung darauf hin, daß es sich hierbei um einen Dienstleistungsvertrag handelt, wo die Regelungen nach § 312d BGB zu beachten sind." ... Hoffe das es eine Möglichkeit gibt aus den Vertrag zu treten es steht im Vertrag bei den AGBs auch mein Widerrufsrecht von 14 tagen drin und es gibt dort auch keine Klausel § 312d BGB.
Unangemessen lange Lieferzeiten bei Onlineangeboten
vom 13.7.2007 50 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Wir fertigen Maßanzüge und Designer-Musikinstrumente, in der Regel ist hier mit einer Lieferzeit/Anfertigungszeit von 2-3 Monaten oder länger zu rechnen, wie ist dies online anzugeben um hier nicht Gefahr zu lauffen abgemahnt zu werden? ... Gibt es überhaupt noch einen Weg eine unverbindliche Lieferfrist anzugeben (z.b. in dem man in den AGB ein Rücktrittsrecht bei überschreiten dieser einräumt)?
Stornierung einer Online-Bestellung
vom 3.6.2021 für 49 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Am 2.6. habe ich das Produkt im Online-Shop des Händlers zu 4650.28€ gekauft und per Paypal gezahlt. ... Die Aussage des nicht zustande gekommenen Kaufvertrags halten wir für falsch, denn in den AGB des Händlers findet sich folgende Passage: "§ 2 ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES (1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren. (2) Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Produkts auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen. (3) Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande: Die zum Kauf beabsichtigten Waren werden im "Warenkorb" abgelegt. ... Abschließend werden Sie zurück in unseren Online-Shop auf die Bestellübersichtsseite geleitet.
Aufbau Online-Startup: Rechtsform in der Pilotphase
vom 16.5.2017 28 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Guten Tag, ich möchte eine Online Plattform aufbauen, welche über eine Smartphone App genutzt wird. ... Mich würde die Einschätzung dieser Ausgangssituation eines Anwalts interessieren, der Erfahrung bei der Gründung von Online-Startups hat.
Urheber-Rechtsverlerzung auf Online-Marktplatz?
vom 24.2.2011 48 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Guten Abend, ich vertreibe Schmierstoffe u.a auf einem der größten Online-Marktplätze. ... Falls dies der Fall ist, hängt man sich an diesen Artikel dran, und nutzt das von dem Vorgänger hochgeladene Foto (laut AGB tritt man die Nutzungsrechte an die Marktplattform ab) ebenfalls legal.
Online-Spieleplattform verweigert Gewinnauszahlung
vom 19.4.2013 75 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Ich habe bei Gameduell.de mit verschiedenen Spielen Gewinne erzielt (ca. € 800) und nach Anforderung des Guthabens eine Legitimation durchgeführt. Einige Zeit später verlangte Gameduell, dass ich in einem Live-Test (Köln oder Berlin) nachweise, dass ich diese Spiele auch wirklich spielen kann. Hier der entsprechende Auszug aus der Mail von Gameduell.de: "...an einem Live-Test teilzunehmen, bei dem Sie in Anwesenheit eines GameDuell Mitarbeiters Ihre Spielweise demonstrieren können...."