Als die Mutter sich weigert Unterhalt zu zahlen, klagt der Vater. Die Anwälte raten zum Vergleich: "Die Eltern stellen sich gegenseitig bis zum 20.Geburtstag der Tochter frei und auch für den Fall, dass die Unterhaltspflicht des Vaters gegenüber der Tochter entfällt" Als die Tochter 19 ist, zieht sie zu ihrer Mutter Die Mutter argumentiert, der Vergleich sei nicht mehr gültig, weil dessen Geschäftsgrundlage (die "Aufteilung" der Kinder) entfallen sei, nachdem die Tochter bei ihr wohnt. ... Die Klausel "auch für den Fall, dass die Unterhaltspflicht gegenüber der Tochter entfällt", sei gewählt worden, um eine Gültigkeit für "alle Fälle" zu dokumentieren Nun klagt der bei der Mutter lebende minderjährige Sohn (vertreten durch die Mutter) gegen den Vater erfolgreich auf Unterhalt.