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2.344 Ergebnisse für miete mieter wohnung nutzung

Freiberufliche Nutzung des Untermieters
vom 25.10.2019 für 98 €
Er würde diese Räume im Rahmen seiner freiberuflichen Ingenieurtätigkeit nutzen und entsprechend die Miete in seiner Steuererklärung geltend machen. Meine Frage: Hat die freiberufliche Nutzung gegenüber einer privaten Nutzung Einfluss auf meine steuerliche Behandlung durch das Finanzamt?
Erbengemeinschaft Abrechnung selbstgenutzte Wohnung
vom 19.7.2025 für 60 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Das Erbe besteht aus 5 Mietshäusern. 2 Erben bewohnen jeweils eine Wohnung in den Häusern. ... In dieser Abrechnung werden den „Mietern" die Miete für die eigengenutzte Wohnung in Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete plus Nebenkosten abgezogen, bzw. nicht ausgezahlt. ... Frage: ist es richtig den „Mietern" die Miete zu 100% anzurechnen , obwohl ihnen 1/3 der Wohnung gehört?
parken vor wohnung
vom 6.11.2017 85 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
hallo - bin wohnungseigentümer mit zwei weiteren eigentümer, meine wohnung ist ebenerdig gelegen. die ortslage ist direkt an einer mässig befahrenen strasse gelegen. wohnzimmer und büro liegen so, dass ich direkt auf die fahrstrasse einsehen kann. seitlich des hauses befinden sich beidseitig eine garageneinfahrt, welche von mir auf der einen seite und vom eigentümer in der 1.etage auf der auf der anderen seite genutzt werden. die wohnung in der 2. etage ist vermietet vom 3. eigentümer, welcher am gleichen ort wohnt. vor dem haus befinden sich also 2 garagenzufahrten und 3 stellplätze. meine frau oder ich selbst parkt entweder in der eigenen garage, benutzt auch die garagenzufahrt teilweise als parkplatz. problem: bin ich oder meine frau mit dem fahrzeug in der garage kann die garagenzufahrt vom anderen nicht zum parken genutzt werden. vor dem haus sind 3 parkplätze nutzbar. aus den geschilderten umständen nutze ich deshalb einen dieser parkplätze und glaube, dass ich dazu ein benutzungsracht habe. der eigentümer der wohnung in der ersten etage ist auch eigentümer der garage an der zweiten hausseite. er nutzt ausschliesslich seine garage oder nutzt die garagenzufahrt als stellplatz. soweit - so gut? der wohnungsmieter in der 2.etage ist nun der ansicht, dass er vor dem haus - also direkt vor meinem wohnzimmer/büro alle parkplätze zur nutzung gemietet hat. er will 2 der 3 parkplätze ausschliesslich selbst nutzen dürfen (er besitzt nur einen kleinen pkw) und 1 parkplatz für evtl. besucher freigehalten werden müssten. hinweis: besucher kommen im monat 2-3 mal, die andere zeit würde der 3. parkplatz also immer frei stehen. was mich in meiner freiheit einschränkt: parkt er vor meinem wohnzimmer, kann er natürlich auch sehen was ich in meiner privatwohnung mache. umziehen z.b. ist unmöglich.-- frage konkret: darf er direkt vor meinem wohnzimmerfenster (30 cm bis zum fenster, also theoretisch kann der parker vor meinem fenster sehen was ich in meiner intimsphäre - und dazu zählt mein privater wohnbereich meiner meinung nach) mache, ob ich trinke, esse, meine kleidung wechsele usw. ? ich möchte diesen parkplatz selbst nutzen, der mieter hat die möglichkeit, die beiden anderen parlplätze zu nutzen. kann oder darf ich dem vermieter sagen/bitten, den parkplatz diesen einen parkplatz nicht zu nutzen/ für mich zu sperren??
Hauskauf mit vermietetem DG, Anmeldung der Nutzung auf Eigenbedarf
vom 26.5.2010 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Der Mieter in der obersten Wohnung hat auf ein am 5.2.2010 durch die Besitzerin aufgesetzten Mietaufhebungsvertrag, der einen Auszug bis zum 31.12.2010 vorsieht, nicht reagiert. Das Mietverhältnis besteht seit 1991; der Mieter (*1945) lagert in der Wohnung und im Keller Gegenstände, wohnt aber bei seiner Freundin in einem anderen Stadtteil. ... Die bestehende Vermietung des Dachgeschosses würde die gemeinsame Nutzung des Treppenhauses und damit ein ständiges Abschließen unserer Wohnräume erfordern.
2 hauptmieter - einer zieht aus
vom 18.9.2009 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
guten tag, ich habe folgendes problem: mein mitbewohner und ich sind vor etwa einem jahr zusammen gezogen, stehen beide als hauptmieter im vertrag. da es mit ihm jedoch zu persönlichen zerwürfnissen kam, beschlossen wir dass ich aus der wohnung ausziehe. da wir nun beide hauptmieter sind kann der vertrag nicht teilweise, sondern nur gemeinschaftlich gekündigt werden. weil mein mitbewohner aber weiterhin in der wohnung bleiben möchte kam dies nicht in frage - die schwierigkeit ist nämlich dass mein vermieter keine wg mehr möchte und mein mitbewohner die wohnung alleine gar nicht bezahlen kann, da er von hartz 4 lebt. die wahrscheinlichkeit dass mein vermieter mit dem mitbewohner einen neuen vertrag macht ist daher verschwindend gering. einen untermieter als alternative erlaubt mein vermieter ebenfalls nicht (obwohl er dies meines wissens eigentlich nicht verweigern darf). er meinte aber nun dass ich ihm einfach einen stichtag nennen solle ab dem ich nicht mehr in der wohnung bin, und der alte vetrag würde einfach mit meinem mitbewohner weiterlaufen. dies habe ich auch getan, und den vermieter gebeten mir schriftlich zu bestätigen, dass ich ab diesem zeitpunkt aus dem vertrag entlassen bin und mein mitbewohner der volle hauptmieter ist. eine solche bestätigung verweigert er allerdings. ich befürchte der vermieter hat mich mit seinem "angebot" irregeführt, da er mich nicht darauf hingewiesen hat dass ich nach wie vor rechtlich verpflichtet bin für die miete aufzukommen, solange mein name im vertrag steht. was soll ich jetzt tun -denn ich habe bereits einen neuen mietvertrag unterzeichnet und befürchte dass ich trotzdem noch für die alte wohnung bezahlen muss, da ich mir nicht vorstellen kann dass mein mitbewohner die komplette miete alleine bezahlt. die einzige möglichkeit die ich mir noch vorstellen kann ist dass mein mitbewohner mir schriftlich bestätigt dass er alleine für die miete haftet. aber wäre eine solche vereinbarung rechtsgültig bzw kann mich der vermieter dann nicht mehr belangen?
Büroraum: 2 Mieter sowie Vereinbarung individueller Kündigungsfristen
vom 1.5.2018 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich werde eine Wohnung (1 Raum, WC, kleine Küche, Flur) von 38qm als Büroraum nutzen (bin Freiberufler). ... Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus, die anderen Wohnungen werden privat genutzt. ... - aus meiner Sicht müsste im Mietvertrag zu erkennen sein, dass die Wohnung als Büro von mehreren Mietern genutzt wird und etwaige Verpflichtungen (wie Nebenkosten, Reparaturen o.ä.) von beiden Mietern gleichmäßig zu tragen sind.
Notwendige Nutzungsänderung einer Wohnung durch tätigen Steuerberater?
vom 28.5.2013 51 € Historischer Preis
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Neuer Nachmieter ist ein Steuerberater, der in der Wohnung lebt, als auch dort freiberuflich arbeitet. ... Nach der gültigen Teilungserklärung darf die Wohnung sowohl für Wohn- als auch gewerbliche Zwecke genutzt werden. ... 3) Sofern der Antrag genehmigt worden ist für diese neue Nutzungskonstellation: Könnte danach auch wieder ein "normaler" privater Mieter darin wohnen, oder ist eine nochmalige Nutzungsänderung "rückwärts" notwendig?
Erneuerung eines befristeten Mietvertrages
vom 24.4.2009 60 € Historischer Preis
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Bis wann müssen die Mieter uns geantwortet haben, damit wir uns gegebenenfalls um neue Mieter zu Mitte August kümmern können? ... Können die Mieter bei Annahme des Vertrages dennoch nach den zwei Monaten aus dem Vertrag ausscheiden, in dem sie sich auf Folgendes berufen: „Es müsste für den Mieter eine unzumutbare Härte bedeuten, nicht ausziehen zu können. Von einer solchen Härte wird beispielsweise ausgegangen, wenn Mieter heiraten oder ein Kind erwarten und die gemietete Wohnung vor Ablauf der Mietfrist zu klein würde.
auszug aus Wohnung krankheitsbedingt in Altenheim
vom 26.2.2010 50 € Historischer Preis
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Wie lange muß man Miete zahlen, wenn der Mieter einen Schlagananfall hatte und auf den Rollstuhl angewiesen ist, die Rente aber nur 500€ im Monat beträgt, sofort ins Pflegeheim musste und dort auch sofort ein Sozialantrag gestellt wurde? Die Wohnung befand sich im 1.
Arbeiten in CH, wohnen in D
vom 24.7.2013 80 € Historischer Preis
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(und auch keine Frau oder Kinder in D habe, was nicht der Fall ist) Fragen hierzu: Darf ich in D eine eigene Wohnung als ZWEITWOHNUNG mieten (für meinen Aufenthalt hier (180 Tage))? Ebenso könnte ich eine Wohnung in D über einen Freund/Familienmitglied mieten. Darf ich Miete aus CH an einen Vermieter in D überweisen, bei dem ein Freund/Familienmitglied die Wohnung gemietet hat, oder muss die Miete direkt vom Mieter überweisen werden (dem ich die Miete dann monatlich aus CH überweisen müsste <-- ist dies problematisch?)
Keller: Mitvermietung (nicht im Mietvertrag, aber Abrechnungseinheit mit Wohnung)
vom 24.6.2015 33 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Unser Vermieter verlangt die kurzfristige Herausgabe des "Kellerverschlages", da dieser angeblich nicht mit der Wohnung mitvermietet sei und er auch in der Tat nicht im Mietvertrag genannt ist. ... Anschließend wurden die Schlüssel für die sanierten Kellerräume vom Vermieter an die vorhandenen Mieter übergeben. ... Der Keller bildet jedoch eine Abrechungseinheit mit der Wohnung, d.h.