Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihr Vorhaben dürfte nach Ihrer Schilderung keine Probleme aufwerfen. Ihnen ist es als Schweizer erlaubt, sich in der BRD aufzuhalten. Erst wenn Sie länger als drei Monate bleiben würden, müssten Sie die Aufenthaltserlaubnis Schweiz beantragen, die Sie übrigens auch bekommen würden. Aber das wird zeitlich wohl kaum bei Ihnen der Fall sein.
Steuerrechtlich dürfen keine Einnahmen generiert sein, so daß die Wohnung in der Tat nur selber zur Nutzung aufgesucht werden darf.
Wenn Sie länger als 180 Tage in der BRD verweilen würden, und das nehme ich auch kaum an, würde eine beschränkte Steuerpflicht greifen, was wohl auch nicht beabsichtigt wäre. Also immer kürzer bleiben und am besten unterhalb der 3 Monate, sogar auf das Jahr verteilt.
Dennoch würde ich förmlich auch keinen Nebenwohnsitz anmelden, da auch dies eine beschränkte Steuerpflicht auslösen kann. Dazu sind Sie auch nicht verpflichtet. Der Kauf der Wohnung zwingt Sie nicht, sich dort auch zu melden. Nutzen Sie die Wohnung, aber wohnen Sie dort nicht.
Mit besten Grüssen
Fricke
RA
Antwort
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