Übersehene Baumängel, überhöhte SV-Rechnung
vom 1.2.2010
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Einer dieser Mängel wurde nach Übergabe bei Nacharbeiten durch die ausführende Firma erkannt, ein weiterer Mangel von mir während der Abnahme. Eine Mangelbeseitigung war hier für uns aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich, da wir kurz vor Einzug standen. ... Ein weiterer vom SV erkannter Mangel hätte in der Bauphase in wirklich kundenorientierter Verhandlung mit dem Bauträger beseitigt werden können, auch hier blieb es letztlich bei einer Minderung.