Nochmal die Frage: Kündigungsfrist
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Ich habe nach einer Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit folgende Auflage bekommen: Übersendung von Kopien eventueller Kündigungen/Austritte von Arbeitnehmern . Einhaltung der Kündigungsfristen bei fristgerechten Kündigungen. ... Bei einer gesetzlichen Kündigungsfrist von zwei Wochen gemäß § 622 Abs.3 BGB innerhalb der Probezeit, müsste die Kündigung am 08.02.2007 zugegangen sein, damit die Kündigungsfrist am 09.02.2007 zu laufen beginnt.