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429 Ergebnisse für küche tapete

Mietrecht/Schimmel vor Einzug entdeckt
vom 23.3.2021 für 80 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Ende Februar bekamen wir nach Besichtigung des nun leeren Hauses die Schlüssel übergeben und stellten bereits zu diesem Zeitpunkt fest, dass in der Einliegerwohnung neben dem Einbauschrank eine gelbliche Stelle an der Tapete zu sehen war. ... Gemeinsam wurden die Tapeten abgezogen und es offenbarte sich hohl klingender Putz im unteren Bereich, Wasserränder und dunklere, fühlbar feuchte Stellen an der Wand. Auch in der Küche war hinter dem Einbaukühlschrank ebenfalls die Wandecke feucht und schimmelig.
Schönheitsreparaturen / Endrenovierung ... Quotenregelung trotzdem wirksam?
vom 13.11.2004 15 € Historischer Preis
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In meinem Mietvertrag steht, dass ich als Mieter verpflichtet bin alle 3 Jahre Schönheitsraparaturen an Bad und Küche, alle 5 Jahre an den Wohnräumen und alle 7 Jahre an den Nebenräumen vorzunehmen. ... In meinem Mietvertrag steht nämlich des weiteren, dass bei Auszug sämtliche von mir angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Bodenbeläge und Tapeten (!) ... Soll ich nun die Wände zunächst weiß streichen und dann die frisch gestrichenen Tapeten entfernen???
Bin ich überhaupt zur Renovierung aus meinem Mietvertrag heraus verpflichtet und wenn ja,auch in die
vom 29.12.2007 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich habe bei der Wohnungsübergabe mit meinem Vermieter im Übergabeprotokoll vereinbart das Schlafzimmer neu zu tapezieren und zu streichen.Ich habe allerdings mündlich darauf hingewiesen das die Bausubstanz sehr marode ist und eventuell der Putz beim Ablösen der Tapete herunterkommen würde und ich in diesem Fall nicht mehr renovieren würde.Tatsächlich sind dann größere Risse,Löcher und Putzmörtelstellen entstanden,die ich unter Zeugen fotografiert habe.Mein Vermieter möchte nun die Schäden am Mauerwerk beheben lassen und ich soll dann die Wände mit Makulatur,Tapete und Farbe versehen.Hierzu ist noch zu sagen das der Mietvertrag erst seit Mai 2005 besteht und ich aus gutem Willen heraus schon alle anderen Räume auf Verlangen des Vermieters weiß gestrichen habe. ... Anhang: Der Mieter verpflichtet sich,während der Mietzeit die Schönheits- reparaturen ohne besondere Aufforderung durch den Vermieter nach Maßgabe des folgenden Fristenplanes fachgerecht auszuführen.Die Fristen beginnen ab Vertragsbeginn bzw, ab der letzten während des Vertrages ordnungsgemäß durchgeführten Schöheitsreparatur.Die Schönheitsraparaturen umfassen sämtliche Anstriche sowie das Tapezieren innerhalb der Wohnung und sind im Allgemeinen nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen: -in Küchen,Kochnischen,Bädern und Duschen alle 3 Jahre -in Wohn-+Schlafräumen,Fluren,Dielen+Wc alle 5 Jahre -in sonstigen Nebenräumen alle 7 Jahre.
Muss Wohnung bei Auszug renoviert werden?
vom 19.12.2011 51 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Üblicherweise werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Abständen erforderlich sein: in Küchen, Bädern, Duschen alle 3 Jahre in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre. in anderen Nebenräumen alle 7 Jahre (Ziffer 4. bezieht sich auf eine Übernahme des Zustands vom Vormieter, was bei mir nicht der Fall war) 5. bei Auszug sind die Mieträume in dem Zustand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die ihm nach Ziffer 3 obliegenden Schönheitsreparaturen durchgeführt hätte.
Schönheitsreparatur vor Auszug
vom 20.7.2012 38 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Das Verhältnis des zu zahlenden Anteils ergibt sich nach folgenden Maßgaben: Nutzungsdauer: 6 Mo 17% Küche, Bäder, Innenanstrich, Hzg. etc. 10% Wohnräume, Flure, Dielen 12 Mo 33% Küche, Bäder, Innenanstrich, Hzg. etc. 20% Wohnräume, Flure, Dielen 24 Mo 66% Küche, Bäder, Innenanstrich, Hzg. etc. 40% Wohnräume, Flure, Dielen 36 Mo 100% Küche, Bäder, Innenanstrich, Hzg. etc. 60% Wohnräume, Flure, Dielen 48 Mo 100% Küche, Bäder, Innenanstrich, Hzg. etc. 80% Wohnräume, Flure, Dielen 60 Mo 100% Küche, Bäder, Innenanstrich, Hzg. etc. 100% Wohnräume, Flure, Dielen Zum Auszug habe ich folgene Fragen: Bedeutet dies, das wir die gesamte Wohnung neu streichen müssen? ... Die Tapete ist nutzbar. ... Zum Mietbeginn gab es ja keine Tapeten.
Wohnungsübergabe - Mängelprotokoll -Beseizuging rechtens?
vom 5.9.2017 26 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Mein Vermieter hat eine Wohnungsgesellschaft mit der Abnahme beauftragt und verlangt jetzt innerhalb einer Woche die fachgerechte Beseitigung folgender Mängel: * Dübellöcher Decke Bad nicht verschlossen,Deckenanstrich nicht erneuert, Lüfter Bad verunreinigt * Tapetenstoß öffnet sich, Küche * Klebestellen am Fenster ( noch vom Vormieter!) ... Der Lack an den Türen ließ von Anfang an zu Wünschen übrig und wenn Tapete vom Vermieter fachgerecht angebracht wurden wäre, dann dürfte diese sich doch jetzt nicht lösen?!
Schaden nach dem Übergabeprotokoll
vom 17.3.2021 für 52 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Er will Boiler in der Küche haben, obwohl ich hatte das nicht. 3. ... Der Vermiter hat noch paar Sachen aufgeschrieben die, nicht im Protokoll stehen : graue Tapete und das Abflussrohr des Waschbekens undicht ist.Er hat das einfach zum Anwalt weiter gegeben.
Renovierungsarbeiten bei Auszug des Mieters
vom 26.10.2008 30 € Historischer Preis
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So war das Wohnzimmer z.B. sandfarben tapeziert, die Küche in weißer Glasfasertapete. ... Die Dame ist sehr schwierig und sieht sich in keiner Verpflichtung etwas zu tun, da sie "mit den Tapeten, die schon da waren, ja nichts zu tun hat".
Für den Fall, dass sich keine Renovierungspflicht ableiten lässt, wie sollte ich mich gegenüber dem
vom 6.4.2011 55 € Historischer Preis
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Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Diese werden in Küche, Bädern und Duschräumen in der Regel alle 3 Jahre, in Wohn-und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten in der Regel alle 5 Jahre und sonstigen Räumen in der Regel alle 7 Jahre fällig, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses. Zu den Schönheitsreparaturen gehören: Das Entfernen alter Tapeten (sofern während der Mietzeit angebracht), Anstreichen der Decken und Wände innerhalb der Wohnung, das Streichen bzw.
Handwerker-Rechnung Malerarbeiten
vom 29.6.2007 20 € Historischer Preis
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Die Qualität ließ jedoch sehr zu wünschen übrig, Tapete schlug Blasen, von drei Holz-Deckenlampen wurde nur eine gestrichen, die in der Küche überhaupt nicht mehr angeschlossen und ich hatte eine Woche lang dort kein Licht, um einen Beistelltisch wurde drum herum gemalt.
Betreff: Auszug aus Wohnung - muss ich renovieren?
vom 2.1.2010 35 € Historischer Preis
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. - Zu den Schönheitsreparaturen gehören: das Tapezieren ( ggf. einschließlich dem Entfernen der alten Tapeten ), Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen. - Die Schönheitsreparaturen sind, gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses an bzw. von der letzten nach Beginn des Mietverhältnisses fachgerechten Durchführung, in folgenden Zeitabständen fällig: Küchen, Bäder und Duschen: alle 3 Jahre, Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten: alle 5 Jahre, sonstige Nebenräume innerhalb der Wohnung: alle 7 Jahre. - Bei der Beendigung des Mietverhältnisses müssen alle Räume im renoviertem Zustand entsprechend Zustand bei Wohnungsübernahme übergeben werden ( Decke / Wände gestrichen ( tapeziert ); Teppichboden gereinigt ) Der Vertrag enthält keine weiteren Angaben zum Thema Renovierung.
Wasserschaden - Einfamilienhaus zur Miete - Höhe der ungefähren Mietminderung
vom 11.8.2014 50 € Historischer Preis
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Die Tapeten lösten sich, das Laminat war aufgequollen, Schimmel war an den Wänden. ... Schadensorte: EG: Laminat ist derzeit zur Hälfte entfernt in Wohnzimmer und Essbereich, Tapetenablösungen in Wohnzimmer, Esszimmer, Küche, Flur und Abstellraum, jeweils zwischen 50-100 cm ab Boden, inkl.
Renovierung des ganzen Hauses bei Auszug?
vom 17.6.2007 20 € Historischer Preis
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Der übliche Turnus für die Durchführung der Schönheitsreparaturen beträgt bei Küchen, Duschen und Bädern etwa 3 Jahre, bei Wohnzimmern etwa 4 bis 5 Jahre, bei Schlafzimmern 5 bis 6 Jahre. ... Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter unbeschadet §7 Abs. 1 verpflichtet, die Tapeten zu entfernen, Teppichböden sind zu reinigen." per Schreibmaschine ergänzt : siehe Anlage zum Mietvertrag In der genannten Anlage heisst es : "Unabhängig von der Dauer der Mietzeit ist bei Beendigung des Mietverhältnisses die Mietpartei unwiderruflich verpflichtet, alle Schönheitsreparaturen fachmännisch durchzuführen und das gesamte Haus einschließlich Keller und Garage neu renoviert zu übergeben."
Mietvertag
vom 18.9.2012 51 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hierzu gehören nur das Tapezieren (gegebenenfallsauch das Entfernen alter Tapeten) und Anstreichen bzw Kalken von Wänden und Decken, der Anstrich von Fußböden und Leisten, der Innenanstrich von Türen und Fenster sowie das Lackieren aller Heizkörper und Heizungsrohre. Entsprechend dem folgenden Fristplan, gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses an: Küche,Bäder und Duschen im Allgemeinen alle 3Jahre Wohn- und Schlafräume,Flure,Dielen und Toiletten im Allgemeinen alle 5Jahre andere Räume und Lackanstriche im Allgemeinen alle 7Jahre Wir sind im März letzten Jahres eingezogen und haben das renovieren übernommen.
Starre Fristen oder nicht?
vom 29.1.2006 20 € Historischer Preis
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Es gehören zu den Schönheitsreparaturen: Das Entfernen alter Tapeten, Tapzieren und Anstreichen der Wände und Decken innerhalb der Wohnung, das Streichen der Heizkörper und Heizrohre sowie anderer Versorgungsleitungen, der Innentüren, der Fenster und Aussentüren von innen sowie der übrigen Holzteile, bei übermäßigen Abnutzungsspuren das Abziehen bzw. ... Diese Schönheitsreparaturen hat der Mieter während der Vertragszeit nach Ablauf folgender Zeitspannen seit Beginn des Mietverhältnisses bzw. seit der letzten Durchführung ausführen zu lassen: in Küche, Bad bzw.
Rueckforderung der Mietminderung durch Vermieter moeglich?
vom 27.8.2007 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Anfang des folgenden Jahres tritt Schimmelbildung in dieser Wohnung in nicht unerheblichen Masse (Kueche, Arbeitszimmer, Wohzimmer,Bad) auf. ... Ist es rechtens das A auch ueber die Sommermonate in denen die Schimmelbildung nicht auf der Tapete ersichtlich, aber mit Sicherheit noch im Mauerbau vorhanden ist die Mietminderung weiterhin durchsetzt?
Renovierung bei Auszug sowie Schönheitsreparaturen
vom 24.1.2012 25 € Historischer Preis
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. § 7 Schönheitsreparaturen 1) Die Schönheitsreparaturen während der Mietdauer übernimmt der Mieter auf eigene Kosten. 2) Zu denSchönheitsreparaturen gehört das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper und Heizrohre, der Innentüren, Fenster und Außentüren von innen. 3) Die Schönheitsreparaturen sind in Küchen, Bädern oder Duschen alle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten nach 5 Jahren und in allen sonstigen Nebenräumen nach 7 Jahren durchzuführen. ... Im Falle einer erforderlichen Neutapezierung kann der Vermieter verlangen, dass alte Tapeten entfernt werden. § 16 Beendigung des Mietvertrags 1) Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die Mieträume vollständig geräumt und sauber zurückzugeben. --------------------- Ist §7 aufgrund der starren Fristen überhaupt wirksam?