Verjährung v. Forderungen nach Insolvenz des Gläubigers
vom 30.11.2007
50 €
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Mein Vater war bis Ende 2005 selbstständiger Handwerksmeister und hat seinen Betrieb (ein Einzelunternehmen)zu diesem Zeitpunkt abgemeldet.Ich habe mich zum 1.Januar 2006 im gleichen Handwerk mit gleicher Adresse selbstständig gemacht.im Juni 2006 erhielt mein Vater ein anwaltliches Mahnschreiben für angebliche Warenlieferungen aus 2004.Hierauf hat mein Vater dem Insolvenzverwalter mitgeteilt,dass er seinen Gewerbebetrieb aufgegeben hätte un auch nicht wüßte,was das für Forderungen seien,da er die angeblichen Rechnungen nicht erhalten habe(bei dem insolventen Lieferanten ging zum Schluss alles drunter und Drüber).Hierauf folgte fast 1,5 Jahre keine Reaktion seitens des Insolvenzverwalters,so dass mein Vater davon ausging,dass die angelegenheit erledigt sei.Jetzt erhielt mein Vater eine Zahlungsaufforderung des Insolvenzverw.mit einer Fristsetzung von einer Woche.Außerdem wurden Kopien der angemahnten Rechnungen mitgeschickt.Es ist jedoch nicht mehr nachvollziehbar,ob die Waren überhaupt jemals geliefert wurden.Für mich wirft sich jetzt folgende Fragestellung auf: 1.Ist die Forderung bereits verjährt? 2.Kann der insolvenzverwalter auf mich als nachfolgeunternehmer zurückgreifen?