Muss ich ein Gewerbe anmelden oder muss ich selbstständig werden (GmbH gründen?) ... RECHTE AN ARBEITSERGEBNISSEN, ERFINDUNGEN 8.1 Zu den Arbeitsergebnissen gehört insbesondere sämtliches, von Dir in dem Arbeitsverhältnis geschaffene Know-how, Daten über Kunden- und Lieferanten- und Partnerbeziehungen der Gesellschaft, sämtliches Entwurfs- und Konzeptmaterial sowie sämtliche weitere Aufzeichnungen, auch zur internen Struktur der Gesellschaft und ihrer Geschäftstätigkeit, welche Du im Rahmen Deiner Aufgaben erstellt oder an dessen Erstellung Du mitgewirkt (nachfolgend die „Arbeitsergebnisse") hast. 8.2 Wir behalten uns das alleinige Recht vor, alle Arbeitsergebnisse ohne sachliche, zeitliche oder räumliche Beschränkung und ohne Ausübungsverpflichtung zu verwerten oder verwerten zu lassen. ... Wir sind nicht verpflichtet, Dir, nach Deinem Ausscheiden, die von Dir während der Dauer des Arbeitsverhältnisses geschaffenen Arbeitsergebnisse zugänglich zu machen. 8.8 Die in den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer 8 genannten Rechte an Arbeitsergebnissen sind durch Deine Bezüge nach diesem Vertrag abgegolten, und zwar auch für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. 8.9 Dein Anspruch auf gesetzliche Vergütungen von Diensterfindungen <!