Steuerrückzahlung und Arbeitslosengeld
vom 12.8.2005
15 €
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Die Mutter ist Teilzeit beschäftigt und hat nun eine Steuerückzahlung erhalten, mit der sie ausstehende Forderungen des Vermieters und ähnlicher Gläubiger bediente. ... Das Geld kann meiner Meinung nach auch nicht als Vermögen angesehen werden wenn damit ausstehende Forderunge bedient wurden, die aufgrund der "vorrübegehenden Abgabe" an den Staat liegen blieben.