Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.) Kosten für Forderungsbeitreibung
Das Inkassounternehmen kann bei der Betreibung von Forderungen nach der Gebührenordnung der Rechtsanwälte (RVG) abrechnen.
Hiernach ist für eine entsprechende Tätigkeit eine 1,3 Gebühr, bezogen auf einen Streitwert von € 7.500,00 (entspricht einer Gebühr von € 456,00), gesetzlich zulässig.
Das Inkassounternehmen kann demnach Kosten in Höhe von € 592,00 zzgl. einer Pauschale in Höhe von € 20,00 zzgl. MwSt. geltend machen.
2.) Unterzeichnung Selbstauskunft und Ratenzahlungsvereinbarung
Eine Ratenzahlungsvereinbarung ist ein Engtgegenkommen des Gläubigers. Demnach kann er auch die Unterzeichnung einer Selbstauskunft verlangen. Alternativ wäre die Vollstreckung der Gesamtforderung nebst Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch den Gerichtsvollzieher möglich.
In Ihrem Interesse wäre daher eine entsprechende Unterzeichnung - zur Vermeidung von Vollstreckungsmaßnahmen - sinnvoll.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-
Diese Antwort ist vom 07.02.2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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vonRechtsanwalt Dr. Holger Traub, Dipl. Kfm.
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