Einzug in das Elternhaus vor Todesfall
vom 25.10.2016
80 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Winkler / Zwickau
Im Erbfall soll der Sohn das Einfamilienhaus erben und alleine (ohne seine Schwester) im Grundbuch stehen, also 100% der Anteile besitzen. Insgesamt möchte der Vater hierfür seinem Sohn 75% seiner gesamten Anteile vererben (insgesamt ca. eine Summe von 525 000,-), so dass bei einer Erbauseinandersetzung Anteile entsprechend zwischen den Geschwistern verschoben werden können. ... - Kann der Vater den beiden Enkelkindern (Kinder des Sohnes) Anteile des Einfamilienhauses vererben, mit der Auflage das diese erst nach dem Tod der eigenen Eltern darüber verfügen dürfen.