Nun ist es allerdings so, dass ich vor ein paar Jahren hin und wieder mit der Polizei zu tun hatte, weshalb sich zwischen 2017 und 2019 folgende Beschuldigungen/Verfahren ergaben: 01.2017 Verdacht des Landfriedensbruchs: Endgültig eingestellt nach §153 a Abs. 2 StPo (50€ Zahlung an eine gemeinnützige Organisation) 02.2017 Besitz von BtM ohne Besitzerlaubnis: Eingestellt durch Brief des Staatsanwalts, keine Verhandlung (ohne Paragraf im Schreiben) 07.2018 Sachbeschädigung: Endgültig eingestellt gemäß §47 JGG (3 Sozialstunden) (In vermeintlicher Tatnacht im 01.17 Gewahrsam) 2019 Sachbeschädigung: Eingestellt (keine Verhandlung, Schreiben von Staatsanwalt, glaube §170 StPO) 04.2019 Vorladung/Ermittlung wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte im 03.2019 + Gewahrsam für mehrere Stunden: Seitdem nichts mehr gehört. ... , die Akte bei der Polizei ließe sich per Antrag/Klage löschen, das Verfahren wegen tätlichen Angriffs würde/wäre schon aufgrund von §170 StPO eingestellt und das ZStV wäre nach der zweijährigen Frist ebenfalls leer - bestünde für die Waffenbehörde noch irgendeine Möglichkeit, meine Verfahren einzusehen?