Durch die in Russland bestehenden Regelungen kann es fuer mich von Vorteil sein, wenn wir unsere Scheidung dort einreichen (schneller, unbuerokratischer, geringere Gerichtskosten, Unterhaltsregeln, usw.), weil das russische Gesetz es erlaubt, wenn einer der Ehepartner russischer Staatsbuerger ist, die Scheidung in Russland durchzuziehen und meine Frau waere damit auch einverstanden. Ich weiss dass ich, um diese Scheidung in Deutschland anzuerkennen, einen Antrag bei der berliner Justiz einreichen muss. ... Muss in unserem Fall die Scheidung zwingend in Deutschland durchgezogen werden oder koennen wir diese auch in Russland einreichen?