Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider ist der Sachverhalt sehr spärlich gehalten und ich stehe Ihnen deshalb natürlich für weitere Rückfragen zur Verfügung.
Sofern Ihre Frau krankenversichert ist, muss sie auch vom Krankenversicherer als Nachweis eine Versichertenkarte bekommen.
Im Übrigen ist seit der letzten Gesundheitsreform ohnehin jeder in Deutschland automatisch bei seinem letzten Krankenversicherer zwangsversichert im Basistarif.
Ihre Frau sollte sich daher umgehend an den Krankenversicherer wenden und eine Versichertenkarte verlangen. Ich gehe davon aus, dass es bislang keine hinlängliche Begründung für die Vorenthaltung derselben gab. Sofern eine Ablehnung kommt, sollte sich ihre Frau dies schriftlich geben lassen, um eine eingehende rechtliche Prüfung vornehmen zu können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Gunnar Wessel, Rechtsanwalt