Kündigung des Arbeitsvertrages aufgrund vorzeitigen Renteneintrittes
vom 12.5.2021
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Judith Freund / Augsburg
Ich befinde mich aufgrund dieses Vertrages seither in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis. In dem Anstellungsvertrag ist unter Kündigung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgendes geschrieben: "Nach Ablauf der Probezeit gelten für beide Seiten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Die Kündigungsfristen verlängern sich für beide Seiten entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 622 Abs. 2 BGB.