Meine Vergehen: nach<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/StGB/315c.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 315c StGB: Gefährdung des Straßenverkehrs">§§ 315c Abs.1 Nr 1a, Abs.3 Nr.2</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/StGB/69.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 69 StGB: Entziehung der Fahrerlaubnis">69</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/StGB/69a.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 69a StGB: Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis">69 a StGB</a> Wenn Sie als Anwalt in einem solchen Fall unterschiedliche Vorgehensweisen durch die Verwaltungsbehörden kennen, bitte ich um schnelle Beantwortung, der Kurs, für den ich mich angemeldet habe, könnte für mich schon am Donnerstag beginnen, und das wäre eine wesentlich tröstlichere Aussicht, als ein fachärztliches Gutachten noch abwarten zu müssen <!