Kaufvertrag Grundstück Prüfung
I (Eigentümerangaben): •Frau xxxxxxzu 1/2-Anteil, •Frau xxxxxxzu 1/2-Anteil. ... Gemäß dem Zuteilungsentwurf vom xxxx sollen sie hierfür zugeteilt erhalten die in dem dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügten Plan eingezeichneten künftigen Bauplatzgrundstücke, die folgende Nummerierungen tragen und folgende Grundstücksgrößen aufweisen: a)Frau xxxxxx erhält zu Alleineigentum: Nr. 67 mit einer Grundstücksgröße von 475 m², welches rotumrandet eingezeichnet ist. b)Frau xxxxxxxx erhält zu Alleineigentum: Nr. 68 mit einer Grundstücksgröße von 476 m². c)Frau xxxxxxxxxxx und Frau xxxxxx erhalten zu je ½-Anteil in Bruchteilsgemeinschaft: Nr. 90 mit einer Grundstücksgröße von367 m². ... Erschließungskosten in diesem Sinne sind die Kosten für die Erschließungsmaßnahmen gemäß <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BauGB/127.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 127 BauGB: Erhebung des Erschließungsbeitrags">§ 127 Abs. 2 und 4</a> Baugesetzbuch, nach dem Kommunalabgabengesetz, nach den kommunalen Satzungen und nach den Bestimmungen der Versorgungsunternehmen. 2.Sollten nach dem Abschluss der Ersterschließung des vorbe-zeichneten künftigen Bauplatzgrundstücks öffentlich rechtliche oder privatrechtliche Beitrags- oder Kostenzahlungen erstattet werden, stehen die Erstattungszahlungen dem Verkäufer zu. 3.Die Hausanschlusskosten und die Ausbaubeiträge, die an die Versorgungsunternehmen und die Entsorgungsunternehmen zu zahlen sind, trägt jedoch der Käufer. 4.Die Beteiligten wurden auf die Haftung des jeweiligen Grund-stückseigentümers für die Erschließungskosten nach den Verwaltungsgesetzen hingewiesen. 5.Etwaige künftige Ausgleichsbeträge gemäß § 154 Baugesetz-buch trägt der Verkäufer. 6.Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer innerhalb von vier Wochen ab Vertragsabschluss eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft in Höhe von ________,00 € (i.W.: ______________________ Euro) eines deutschen Kreditinstitutes unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage auszuhändigen.