Grundsteuer/unbebautes Land/Entwicklungsgebiet
beantwortet von
Rechtsanwalt Sven Kienhöfer / Schwäbisch Gmünd
Ich besitze seit 1990 ein kleines, unbebautes Grundstueck in einem Entwicklungsgebiet, auch Sanierungsgebiet genannt. Seit 1990 zahle ich eine geringe Grundstueckssteuer. Ich darf das Land weder bebauen, verkaufen noch vermieten, ausser an das Land oder den Staat wenn er es braucht, was aber z.