Müssen Baumängel und Lärm dem Käufer mitgeteilt werden ?
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus / Trier
Sachverhalt: 10 Eigentums-Wohnungen-Anlage, 3 Jahre alt - ich wohne in meiner 2-Zi.ETW und bin durch Bau-und Planungsmängel erheblichem Lärm aus 5 umliegenden Wohnungen ausgesetzt. Nachbarschaftliches Fehlverhalten und Mobbing nehmen ständig zu. Alle Nachbarn lehnen Prüfung bzw.