Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bei der Klausel handelt es sich um eine sogenannte Belastungsvollmacht. Diese ist üblich, weil dadurch der Käufer ermächtigt wird Grundpfandrechte eintragen zu lassen, auch wenn er noch nicht Eigentümer ist, zb für die Aufnahme eines Kredits. Die Klausel stellt ferner sicher, dass die Vollmacht nur vor dem Notar und nur zu vertragsgemäßen Zwecken ausgeübt werden kann. Sie sollten den Notar allerdings ggf. nochmal anschreiben und fragen, ob es sich um eine übliche Standardklausel handelt. Der Notar ist zur objektiven Beantwortung verpflichtet.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi
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Leider haben Sie mein Frage im Grunde nicht richtig beantwortet.
Ich kenne die üblichen Standardklauseln. Die habe ich deswegen ja gar nicht erwähnt.
Es geht mir nur um den in der Frage erwähnten Passus.
Diesen kenne ich so nicht. Wieso Vollmacht? Wofür die Zinsen und für wen?
Und was bedeutet der Passus "Die Käufer bevollmächtigten sich gegenseitig,.."
Doch. Ich habe Ihre Frage beantwortet. Es handelt sich bei der von Ihnen erwähnten Klausel wie gesagt um eine Belastungsvollmacht. Den Grund für diese Belastungsvollmacht habe ich bereits in meiner ersten Antwort dargelegt. Die Zinsen muss der Käufer entrichten. Die Belastungsvollmacht enthält üblicherweise noch weitere Klauseln, mit denen sichergestellt wird, dass die Risiken des Käufers minimiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt