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Belastungsvollmacht Kaufvertrag Immobilie

| 29. August 2024 15:05 |
Preis: 30,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von

Guten Tag,

in meinem Kaufvertragsentwurf befindet sich ein Passus, der mir unüblich zu sein scheint.
Es geht um meine (Verkäufer) Mitwirkungspflicht bei einer Grundschuldeintragung.
Die hier nicht aufgezeigten Absätze a)-d) scheinen Standard zu sein.

Aber folgender Passus ist mir nicht verständlich bzw. bin ich mir nicht sicher ob ich diesen zustimmen sollte:
Der Verkäufer erteilt dem Käufer, bei mehreren jedem einzeln, unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB und über den Tod hinaus Vollmacht, ihn bei der Bestellung der vorgenannten Grundschulden bis zu ……………………….. € nebst bis zu 18 % Jahreszinsen und einer einmaligen Nebenleistung von bis zu 15 % hieraus zu vertreten. Von dieser Vollmacht kann aus Sicherungsgründen nur vor dem amtierenden Notar oder seinem amtlichen Vertreter Gebrauch gemacht werden, der darauf zu achten hat, dass dies nur im vertragsgemäßen Sinne geschieht.

Der Käufer übernimmt solche von ihm in Vollmacht des Verkäufers zur Eintragung beantragte Grundpfandrechte.

Die Käufer bevollmächtigten sich gegenseitig, über das Kaufgrundstück und den Anspruch auf Eigentumsverschaffung mit Wirkung für und gegen den anderen zu verfügen, insbesondere die Miteigentumsanteile und entsprechenden Ansprüche auf Eigentumsverschaffung, auch vollstreckbar, zu belasten und persönliche Schuldverpflichtungen für den anderen einzugehen.

Die Vollmacht bezieht sich auch darauf, über den Rang der Auflassungsvormerkung zu verfügen.

29. August 2024 | 17:31

Antwort

von


(1131)
Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Bei der Klausel handelt es sich um eine sogenannte Belastungsvollmacht. Diese ist üblich, weil dadurch der Käufer ermächtigt wird Grundpfandrechte eintragen zu lassen, auch wenn er noch nicht Eigentümer ist, zb für die Aufnahme eines Kredits. Die Klausel stellt ferner sicher, dass die Vollmacht nur vor dem Notar und nur zu vertragsgemäßen Zwecken ausgeübt werden kann. Sie sollten den Notar allerdings ggf. nochmal anschreiben und fragen, ob es sich um eine übliche Standardklausel handelt. Der Notar ist zur objektiven Beantwortung verpflichtet.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 29. August 2024 | 19:13

Leider haben Sie mein Frage im Grunde nicht richtig beantwortet.
Ich kenne die üblichen Standardklauseln. Die habe ich deswegen ja gar nicht erwähnt.
Es geht mir nur um den in der Frage erwähnten Passus.
Diesen kenne ich so nicht. Wieso Vollmacht? Wofür die Zinsen und für wen?
Und was bedeutet der Passus "Die Käufer bevollmächtigten sich gegenseitig,.."

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 30. August 2024 | 09:57

Doch. Ich habe Ihre Frage beantwortet. Es handelt sich bei der von Ihnen erwähnten Klausel wie gesagt um eine Belastungsvollmacht. Den Grund für diese Belastungsvollmacht habe ich bereits in meiner ersten Antwort dargelegt. Die Zinsen muss der Käufer entrichten. Die Belastungsvollmacht enthält üblicherweise noch weitere Klauseln, mit denen sichergestellt wird, dass die Risiken des Käufers minimiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 30. August 2024 | 10:00

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Auch nach meiner zweiten Nachfrage, blieb die Antwort für mich unbefriedigend.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 30. August 2024
2,4/5,0

Auch nach meiner zweiten Nachfrage, blieb die Antwort für mich unbefriedigend.


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