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Verkauf meines Resthofes über Mietkauf

26. April 2010 21:02 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Da ich meinen Resthof derzeit auf konventionellem Weg schlecht verkaufen kann und ich auch testamentarisch durch meine Mutter noch fast 18 Jahre an meinen Hof gebunden bin (andernfalls geht 1/3 der Verkaufssumme an meine Geschwister) spiele ich mit dem Gedanken, den Hof über einen Mietkauf an ein junges Ehepaar mit drei Kindern zu verkaufen. Meine Frage ist nun: Ist das sinnvoll, auch für den Erwerber? Ich biete den Hof derzeit für 600.000€ und das Ehepaar könnte nur 500.000€ zahlen und müßte dann ein Stück Bauland sofort verkaufen. Sonst ist das nicht zu finanzieren. Da ich weiß, das die beiden sehr ordentlich sind und mir daran liegt, das der Hof in gute Hände kommt, würde ich dieser Familie gerne helfen. Wie kann man das am Besten im Interesse aller lösen? Der Hof hat ein Wohngebäude, 2 Nebengebäude (teilweise vermietet) und ca. 7.500qm Land. Im Falle eines Mietkaufes: Mietet der Käufer dann alles und erhält dann von den anderen Mieter die Miete? Muß Eigenkapital angespart werden während der Vertragslaufzeit?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen

26. April 2010 | 21:29

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:

Ein Mietkauf ist ein Mietvertrag über bewegliche oder unbewegliche Sachen mit der Besonderheit, dass der Vermieter dem Mieter das Recht einräumt, innerhalb einer bestimmten Frist die Sache zu einem vorher vereinbarten oder bestimmten Preis zu kaufen.

Die bis zur Ausübung des Kaufrechts gezahlte Miete wird je nach vertraglicher Vereinbarung ganz oder teilweise auf den Kaufpreis angerechnet .

Es handelt sich entweder um einen Mietvertrag verbunden mit einem Kaufoptionsvertrag oder es kann aber auch verlangt werden, dass es sich nicht nur um eine "Option" handelt, sondern eine rechtsverbindliche Zusage des späteren Kaufes, der Kaufpreis nur gestundet (Aufschieben der Fälligkeit der Kaufpreisforderung) wird, vorher Raten gezahlt werden, die angerechnet werden; Miet- und Kaufrecht werden getrennt für jeden Teil angewendet.

Die Kaufoption wäre hier wohl geeigneter.

Die Ausübung des Optionsrechts durch den Mieter ist zugleich der Eintritt der aufschiebenden Bedingung für den Kaufvertrag.

In der Ausübung der Kaufoption durch den Mieter ist die ihm im Zweifel im Vertrag eingeräumte Befugnis zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages zu sehen.

Beim Mietkauf trägt der Vermieter die Gefahr der Verschlechterung und des Untergangs, die Gewährleistung und Instandhaltung der Sache.

Am Ende ist Mietkauf nach mancher Meinung nicht billiger als eine Bankfinanzierung. Letztere muss natürlich erstmal gewährt werden, hier wären Sie sich wohl dem Grunde nach einig, auch wenn alle Vertragseinzelheiten eventuell noch nicht festgelegt sind.

Eigenkapital während der Vertragslaufzeit anzusparen wäre unerlässlich meines Erachtens.

Die Frage ist aber auch insbesondere, was Sie mit Ihrer Mutter vereinbart haben. Sollte es sich etwa um einen Übergabevertrag oder Ähnliches im Sinne der Höfeordnung handeln, wäre es zu beantworten, ob ein solcher Mietkauf möglich bzw. auch sinnvoll ist. Dieses läßt sich nur aufgrund dieser einzelvertraglichen Vereinbarungen klären.

Auch ansonsten wäre bei dem Größenumfang dieser Unternehmung weiterer juristischer Rat unabdingbar und dringend geboten.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

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