folgender Sachverhalt: Ich habe vor gut zwei Monaten ein neues Auto erworben. ... Die Tieferlegung und Sportbereifung waren Teil des Autos zum Zeitpunkt des Kaufes, sie wurden also nicht von mir irgendwann später vorgenommen, sondern das Auto wurde so mit der Tieferlegung und der Sportbereifung an mich verkauft und war so offensichtlich zum Zeitpunkt des Kaufs mangelhaft.
Ihm gefiel das Auto und wir vereinbarten eine Anzahlung von 500Euro auf den Gesamtkaufpreis 2450€. ... Ich fuhr ihm das Auto am Abend auf seinen Hof im Nachbardorf (so war es nach der Anzahlung vereinbart).
Den Kfz-Brief sowie einen Schlüssel behielt der Verkäufer, da er plötzlich 900 Euro mehr als ursprünglich ausgewiesen verlangte ( die Nachfrage nach dem Auto wäre immens hoch ) und wir am Automaten kein Geld mehr bekamen, also den Rest überweisen sollten. ... Ich müsse ihm nur das Auto bringen. ... Ausserdem war nun davon die Rede, dass er das Auto abholen würde um es reparieren zu lassen.
Der Verkäufer verweigerte die Reparatur. ... Mittlerweile sind acht Monate vergangen, wir waren acht Monate als fünfköpfige Familie ohne Auto, obgleich wir in einem kleinen Ort ohne Infrastruktur, ohne Kinderarzt trotz therapiebedürftiger Kinder etc. wohnen und auf das Fahrzeug angewiesen gewesen sind.
Eine technische sowie optische Änderung gab es in der Zeit zwar nicht nur ich werde das Gefühl nicht los ein viel älteres Auto zu fahren und habe Bedenken beim Wiederverkauf da ich das Baujahr Erstzulassung Unterschied nicht verschweigen möchte.
Wir vereinbarten, dass zuerst der Kopf und die Dichtung überprüft werden sollen, da ich das Fahrzeug verkaufen wollte. ... Nachdem ich mit dem Verkauf des Fahrzeugs nicht warten konnte, da ich es benötige um auf die Arbeit zu fahren, verkaufte ich es. ... Dieses Geld nutzte ich als Anzahlung für mein neues Auto.
Das Auto ist nun bei diesem Händler und die Reparatur wird durch geführt. ... Das Auto blieb schon knapp 2 Monate nach Kauf einmal komplett stehen; es ging gar nichts mehr und es musste vom ADAC zum Händler geschleppt werden; allerdings fiel dies in den Bereich Elektronikschaden und Lichtmaschine. ... Das Auto war allerdings schon bei diesem Händler zum Kundedienst angemeldet, einen Termin gab es nur in 5 Tagen.
Daraufhin habe ich mein Auto zu ATU gebracht, um den Fehler festzustellen. ... Ich teilte mit, dass ich mein Auto in zwei Tagen abhole. ... Das Auto befindet sich immer noch in der Werkstatt.
Nach vielen Versuchen die Batterie zu laden und zu überbrücken kam das Auto nun am 22.11.2018 wieder in die Werkstatt. ... Ich möchte eigentlich gerne eine Rückabwicklung machen, da ich mir nicht mehr sicher sein kann, was an diesem Auto noch alles kommt. Ich bin sehr viel unterwegs und ich kann mich auf diese Auto einfach nicht mehr verlassen.
Nach den ersten Regenfällen im Spätherbst stellte ich fest, dass Wasser in das Auto dringt; innerhalb einiger Zeit hatte sich der gesamte Teppich im Fußraum vollgesogen und das Wasser stand mitunter bis zu 1cm hoch im hinteren Fußbereich.
Eine „neues" Auto wird spätestens angeschafft werden müssen. ... Entweder durch Verkauf oder Eigennutzung. ... •Option B Abwandlung von Option A in Form des Verkaufes an meinen Bruder oder an mich.
In dem Augenblick traten plötzlich kommunikative Probleme in den Vordergrund und Gemurmel in der Gemeinschaft im Auto der Käufer machte sich hörbar breit. ... Die Fragen an den kompetente/n Anwalt/in sind folgende; Muss man sich so was einfach gefallen lassen, von EU Bürgern nach deren Geschäftsverständnis einen Verkauf über ein Auktionshaus einem Wochenmarkt in deren Land gleichzustellen?
Das Geschäft war zu diesem Zeitpunkt bereits leergezogen (Auto-Verkaufsfläche innen und außen) In der Zwischenzeit verschwand mein Bestellvorgang, welchen ich zuvor in der App des Herstellers einsehen konnte, aus dieser bzw. wurde scheinbar dort gelöscht. 02.02.2024 - E-Mail vom Händler, dass Insolvenzantrag gestellt wurde und sich der Insolvenzverwalter mit mir in Verbindung setzen wird Auszug aus dem Verlauf des Aktenzeichen beim Amtsgericht: 25.01.2024 - Insolvenzeröffnungsverfahren 05.03.2024 - Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis Mitte April einzureichen, Prüfungstermin Ende Mai) Meine Fragen wären: 1.)
Also ging ich weiter zum Erstbesitzer, der mir dann die Auskunft gab, dass das Auto einen Hagelschaden hatte und die Frontscheibe von einer Fachwerkstatt neu eingesetzt wurde.
Ich habe vor, auf jeden Fall einen Mustervertrag von "verkehrsanwaelte.de" zu verwenden in dem geregelt ist, dass es sich um einen Verkauf "von Privat an Privat" handelt.
Der Meister ist mit einem Lackmesser um das Auto gelaufen und hatte festgestellt das am Heck wohl gespachtelt und lackiert wurde ( Normwert 100 - 150 ).