Arbeitslosengeldanspruch in Frankreich
beantwortet von
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani / Düsseldorf
Zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung hat ein Arbeitnehmer mit seinem deutschen Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag seines Arbeitsvertrages abgeschlossen, um eine Abfindung und eine verlängerte Kündigungsfrist zu vereinbaren.