Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, ich habe ab 10.2009 ein Gewerbe im Garten-, Landschafts- und Wegebau als Einzelunternehmen eröffnet. ... Nach Eröffnung meines Insolvenzverfahren habe ich einen Auftrag angenommen, jedoch wurde 06/2010 von meiner Seite aus Baustop wegen Baubehinderung ausgerufen (wir konnten das Grundstück nur mit dem Fußweg erreichen, da die Zufahrt nicht freigegeben wurde) und es wurde per Rechtsanwalt einen Vergleich erzielt, ich konnte im Frühjahr 2011 mit dem Bau beginnen, jedoch musste Aufgrund von schlechten Bodenverhältnissen, die von anderen Baufirmen durch schlechtes Verdichten entstanden sind, wieder Baustop erfolgen (Baustop wurde von meiner Seite aus ausgerufen).