Zustimmung zur Kurzarbeit
vom 10.4.2020
für 45 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wilke / Magdeburg
Die Kurzarbeit betrifft alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bewirkt eine Herabsetzung der arbeitsvertraglichen geschuldeten und betriebsüblichen Arbeitszeit, mit der eine entsprechende Verringerung der Arbeitsvergütung einhergeht. ... Nach der letzten Kurzarbeit 2009/2010 gab es neue Arbeitsverträge.