Energiepreiserhöhung zum 01.01.2023
vom 30.1.2023
für 45 €
Hallo, ich erhielt in der zweiten Novemberhälfte postalisch von meinem Energie-Versorger eine Energiepreiserhöhung, welche eine Erhöhung um satte 82,25% auswies. Ich widersprach dem per Einschreiben (noch im November) mit der Aufforderung eine derartige Erhöhung nachvollziehbar zu machen, sollte dies nicht erfolgen, ist diese Erhöhung für mich unwirksam und tritt nicht in Kraft. Ich ging hier erstmal davon aus, dass ebenso - wenn gar keine Reaktion von der anderen Seite erfolgte - meinem Widerspruch automatisch stattgegeben sei bzw. die Erhöhung dadurch nicht wirksam werde.