Erhebung von Ausgleichsbeträgen
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
Für ein Grundstück 1,50 Euro/m² für das zweite 10,50 Eruo/m². ... Die 1,50 Euro/m² für Grundstück 1 sind zu vernachlässigen, denn für das 2., wesentlich größere Grundstück, werden 10,50 Euro/m² fällig. ... Könnte man die Berechnung dieser 10,50 Euro angreifen, wenn es in dem besagten Bereich in den letzten 20 Jahren so gut wie keine Verkäufe von Grundstücken gegeben hat und auch nur sehr wenige Objekte vermietet sind.