Miterbe zieht nicht aus gemeinsam geerbter Wohnung aus
vom 17.7.2024
für 100 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Matthias Richter / München
Dachboden und Keller sind zum weitaus größten Teil mit Eigentum von A. gefüllt, er selbst bewohnt eines der größeren zwei Zimmer. ... Es gibt die Abmachung, dass aus der Unterhaltsverpflichtung ausscheidet, wer seinen materiellen Erbanteil aus der Wohnung entfernt hat, zuletzt also nur der dort wohnende Bruder alle Kosten der Wohnung trägt. ... Können B. und C. verlangen, dass A. von Dachboden und Keller nur jeweils ein Drittel nutzt und eine Teilräumung veranlassen, sollte er sich nach Fristsetzung weigern, sein Eigentum entsprechend zu entfernen?