Lebenslanges Nutzungsrecht für meine Partnerin
vom 16.11.2020
für 78 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Winkler / Zwickau
Ich habe 2 erbberechtigte Kinder und wohne mit meiner Lebenspartnerin seit vielen Jahren in meiner Eigentumswohnung. Ich bin als alleiniger Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Nun stellt sich mir die Frage, welche Maßnahmen muss ich treffen, dass meine Partnerin nach meinem tot ein lebenslanges Nutzungsrecht erhält.