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Großhändler verweigert Rückgabe eines falsch ausgezeichneten Artikels

27. April 2007 00:44 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Folgendes Problem:

Ich bestellte vor einiger Zeit einige Navigationssysteme welche auf dem Gerät selber, einen Ausgang für Zusatzmonitore (Video-Out) haben.
Diese haben jedoch keine Funktion, worauf weder in der Anleitung oder Verpackung hingewiesen wird. Generrell besitzen alle diese Geräte einen solchen Ausgang, der Funktionsfähig ist. Es ist also die Ausnahme wenn ein Gerät solchen Types diese (Video-Out) Funktion nicht besitzt. Obwohl der Ausgang vorhanden ist. Es kann also !!sogar ein Verbindungskabel zwischen Gerät und Monitor angesteckt werden. Jedoch bleibt letzteres ohne Wirkung, da der Video-Ausgang nicht funktioniert.

Hierdurch entstanden mir sehr viele Probleme da ich diese Systeme in Fahrzeuge verbaute, die eben genau diesen video-out ausgang benötigten(Wohnwägen). Diese mussten dann wieder ausgebaut werden und gegen baugleiche Geräte eines anderen Herstellers ausgetauscht werden.

Der Lieferant weigert sich die Geräte zurückzunehmen, da Händler grundsätzlich keine Rückgabemöglichkeit hätten.

Bei einer Rücknahme würde er 30% des Warenwertes an Einlagerungsgebühr verlangen. Dies wären ca. 1000€.

Nach einigen Gesprächen, schickte er mir 2 Mahnungen und dann eine Übergabe an eine Inkassoagentur.

Sollen wir den Mahnbescheid der Inkassoagentur wiedersprechen, oder müssen wir bezahlen?

mfg Kojoty

27. April 2007 | 00:53

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Wenn der Video-Ausgang bei solchen Geräten üblicherweise funktioniert, jedoch speziell bei den von Ihnen gekauften nicht, dann liegt ein Sachmangel vor. Dementsprechend haben Sie gegen den Verkäufer einen Anspruch auf Nachbesserung oder Neulieferung. Eine Nachbesserung (also Herstellung der Funktionsfähigkeit des Video-Ausganges) dürfte unmöglich sein, so daß Sie "nur" Anspruch auf Neulieferung haben.

Einen Anspruch auf Rückgabe des Geldes haben Sie nur, wenn der Verkäufer die Neulieferung wegen zu hoher Kosten verweigert.

Dementsprechend müssen Sie das Geld bezahlen, haben aber wie gesagt Anspruch auf Lieferung von Geräten mit funktionierenden Video-Ausgängen.

Da nach Ihren Angaben das Mahnverfahren bereits läuft, muß ich dringend anregen, einen örtlichen Kollegen Ihres Vertrauens hinzuzuziehen, um eine vollumfassende Beurteilung zu erhalten, da die Online-Beratung stets nur eingeschränkt wirken kann.

Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


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