Liebe Anwältin, lieber Anwalt, im Oktober 2012 hat meine Tochter (zum damaligen Zeitpunkt 22 Jahre alt und Bachelorstudentin im Erststudiengang) geheiratet. Dies habe ich der Kindergeldkasse mitgeteilt, woraufhin mich diese aufforderte, das Einkommen des Ehemanns meiner Tochter offenzulegen (diese Aufforderung erfolgte im Oktober oder November 2012, leider liegt mir das Schreiben nicht mehr vor). ... Daraufhin beantragte ich im Juni diesen Jahres erneut Kindergeld (einen Zeitraum für die Beantragung konnte im Formular nicht eingetragen werden) für meine Tochter.