Einladung zur außerordentlichen Gesellschafterversammlung
vom 23.6.2014
68 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Schilling, Dipl.-Jur. / Bad Homburg v.d. Höhe
Geschäftsführer Gesellschafter H. lädt zur außerordentlichen Gesellschafterversammlung Einziger Tagesordnungspunkt ist - die Abberufung des Mitgesellschafters M. als Geschäftsführer aus wichtigem Grund Muss der "wichtige Grund" in der Einladung genannt werden?