Wettbewerbsverbot - Bewertung von Kontakten vor, waehrend und nach dem Auftrag
vom 27.9.2017
60 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Klausel Waehrend der Laufzeit des Vertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, sein Wissen und Koennen nicht in die Dienste eines mit dem Auftraggeber in Konkurrenz stehenden Unternehmens zu stellen oder ein solches zu gruenden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich ferner, nach Beendigung des Vertrages fuer die Dauer von einem Jahr Firmen und Kontakte des Auftraggebers weder indirekt noch direkt anzusprechen oder zu nutzen.